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Fragen zur Definition des Begriffs `Phase-in-Stoff`

KomNet Dialog 5286

Stand: 28.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen

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Frage:

Fragen zur Definition des Begriffs `Phase-in-Stoff` Wir beziehen uns auf die Begriffbestimmung in Artikel 3 Nr. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Wenn wir das richtig verstehen, handelt es sich bei a) um ELINCS-Stoffe, bei c) um NLP-Stoffe. Frage 1: Gibt es zu Nr. 20 b) eine Liste, die man im Internet abrufen kann? Frage 2: Können ELINCS-Stoffe vorregistriert werden? Wenn ja, gelten für den vorregistrierten ELINCS-Stoff ebenfalls die Übergangsfristen in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006?

Antwort:

Bei der Begriffsbestimmung im Artikel 3 Absatz 20 sind unter Punkt
a) Altstoffe gemeint, also Stoffe, die vor 1981 auf dem Markt waren und für das EINECS (European Inventory of Existing Commercial Substances) meldefähig waren. Hier sind nicht Neustoffe gemeint.
b) Unter b sind solche Stoffe gemeint, die zwar hergestellt, aber nicht vermarktet wurden. Die Aufnahme dieser Stoffe in die Stoffdefinition ist erforderlich geworden, da im jetzigen Chemikalienrecht nur Stoffe, die vermarktet werden, meldefähig sind. Stoffe, die nicht vermarktet werden, z.B. interne Prozesschemikalien, standortinterne Zwischenprodukte, waren weder für das Europäische Altstoffregister (EINECS) meldefähig noch als Neustoff anzumelden. Das zukünftige Chemikalienrecht verlangt jedoch, dass alle hergestellten Chemikalien registriert werden müssen, also auch die, die nicht vermarktet werden. Um diese Lücke zwischen altem und neuen Recht zu schließen, wurde die Definition in Artikel 3 Abs. 20 b aufgenommen. Diese Stoffe werden auch als phase-in-Stoffe betrachtet und sind somit vorzuregistrieren.
c) Es ist korrekt, die hier gemeinten Stoffe sind die sog. No Longer Polymeres.
Alle drei Gruppen von Stoffen sind phase-in-Stoffe und daher vorzuregistrieren, und es gelten dann die in Artikel 23 aufgeführten Registrierungsfristen.
Anmerkung: In der ELINCS Liste sind alle sog. Neustoffe gelistet. Diese gelten unter REACH als registriert. Art. 20 bezieht sich aber ausschließlich auf Altstoffe.