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Wann fallen chemisch veredelte Rohstoffe z.B. aus dem Bereich Pigmente und Oberflächenbehandlung/Oberflächenveredelung unter REACH?

KomNet Dialog 5285

Stand: 28.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Wie sind chemisch veredelte Rohstoffe, z.B. aus dem Bereich Pigmente und Oberflächenbehandlung/Oberflächenveredelung, zu bewerten, d.h. ab wann bzw. ab welchem Stadium fallen sie unter REACH? Gibt es hierzu Möglichkeiten, REACH durch Änderungen des Veredelungs- bzw. Verarbeitungsprozesses zu umgehen?

Antwort:

Jede chemische Substanz ist registrierungspflichtig, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen wird. Pigmentbelegung ist deshalb entweder die Herstellung einer Zubereitung (mechanische Belegung) oder die Herstellung einer Substanz (reaktiver Prozess). Eine Registrierverpflichtung gibt es nicht für Zubereitungen, wohl aber für die Herstellung von Substanzen in einer Menge ab 1 t/Jahr. Das heißt, eine rein mechanische Oberflächenbelegung mit durch den Vorlieferanten registrierten Substanzen muss nicht registriert werden.