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Darf ein von „Firma A“ registrierter Stoff auch von Herstellerfirmen vermarktet werden, die sich nicht an der Registrierung beteiligt haben?

KomNet Dialog 5282

Stand: 28.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Darf ein von z. B. `Firma A` registrierter Stoff auch Firma B, welche den gleichen Stoff herstellt, weiterhin vermarktet werden, obwohl die Firma B sich an der Registrierung nicht beteiligt hat? Wenn ja, dann müsste man quasi nur so lange warten bis einer die Nerven verliert und viel Geld in die Hand nimmt und seine Stoffe registrieren lässt.

Antwort:

Es gilt grundsätzlich: Jedes Unternehmen, das registrierpflichtige Stoffe herstellt oder importiert, muss diese registrieren - unabhängig davon, ob jemand anderes denselben Stoff bereits registriert hat. Falls derselbe Stoff bereits registriert wurde, kann sich das Unternehmen bezüglich bestimmter Informationen (im wesentlichen die intrinsischen Daten) an die Registrierung eines Federführenden mit dessen und dem Einverständnis der anderen Registrierenden, die der Federführende vertritt, anschließen.
Jedes Unternehmen muss eine eigene Registrierung und bestimmte eigene Daten (z.B. Identität des Registranten und des Stoffes, eigene/bekannte Verwendungen) selbst an die Europäische Chemikalienagentur liefern (Artikel 11). Firma B in Ihrem Beispiel kommt keinesfalls um eine Registrierung herum, wenn der Stoff weiterhin produziert und vermarktet werden soll.
In dem von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich darüber hinaus offenbar um einen Phase-in Stoff, also einen Stoff, der schon länger auf dem Markt ist und für den Übergangsregelungen vorgesehen sind. Um diese nutzen zu können, muss Firma B den Stoff ohnehin vorregistrieren lassen und wäre damit der Agentur bekannt. Schließlich ist es auch nicht möglich, innerhalb von 12 Jahren nach der Registrierung auf die Registrierungsdaten zuzugreifen, ohne die Firma, die Besitzerin der Daten ist, zu entschädigen (Artikel 27).