KomNet-Wissensdatenbank
Müssen Kühlhäuser mit einer Notruf-Reißleine ausgestattet sein?
KomNet Dialog 5280
Stand: 10.12.2009
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Hitzearbeit / Kältearbeit
Frage:
Ich habe eine Frage zu unseren Kühlhäuser. Müssen diese mit einer Notruf-Reißleine ausgestattet sein? Wenn ja, wo muß das Signal ankommen?
Antwort:
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Ziffer 11.3.1 des Kapitels 2.35 der BGR 500: "Der Unternehmer (Arbeitgeber) hat dafür zu sorgen, dass Versicherte (Arbeitnehmer), die der Gefahr der Unterkühlung ausgesetzt sind, in regelmäßigen Zeitabständen überwacht werden.
Die Überwachung kann dadurch erfolgen, dass einzeln arbeitende Personen in kürzeren Zeitabständen aufgesucht werden oder diese sich melden müssen oder mehrere Personen in Sichtweite arbeiten; siehe auch § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4)."
Das bedeutet, dass eine Notrufeinrichtung allein in diesem Fall nicht als ausreichend erachtet wird. Als zusätzlich Maßnahme zu Kontrollgängen kann eine Notrufeinrichtung aber durchaus zweckmäßig sein.
Weitere Informationen zur Alleinarbeit bieten auch die entsprechenden Dialoge der KomNet-Datenbank an.
Stand: Februar 2007