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Was muss ein nachgeschalteter Anwender mit einem Verbrauch von 4 Tonnen Ethanol pro Jahr unternehmen?
KomNet Dialog 5252
Stand: 11.12.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Nachgeschaltete Anwender
Frage:
Wir setzen Ethanol in unserem Betrieb als Kühlmittel (Fräse) ein. Wir benötigen cirka 4 Tonnen pro Jahr. Dieser Stoff wird über einen Händler aus dem deutschen Raum bezogen. Was genau soll und muss ich als nachgeschalteter Anwender nun tun?
Antwort:
Als nachgeschalteter Anwender müssen Sie prüfen, ob ihre Verwendung im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Lieferanten aufgelistet ist. Die dort angegebenen Maßnahmen müssen von Ihnen eingehalten werden.
Da Ihr Stoff vom Hersteller oder Vorlieferanten registriert werden muss, haben Sie dahingehend keine Verpflichtungen.
Wenn Ihre Verwendung nicht im SDB aufgenommen wurde, können Sie dem Vorlieferanten Ihre Verwendung mitteilen, so dass diese gemäß Artikel 37 Ziffer 2 nach einer Stoffsicherheitsbeurteilung und Erstellung eines Expositionsszenario oder von Verwendungs- und Expositionskategorien zur so genannten identifizierten Verwendung wird. Diese Verwendung kann dann zusätzlich im SDB aufgenommen werden.