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In welchem Artikel definiert sich der Registrierungszeitraum für phase-in Stoffe in einer Menge größer 1 to und kleiner 100 to pro Jahr und Hersteller?
KomNet Dialog 5250
Stand: 11.12.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Priorisierung bei der Registrierung
Frage:
In welchem Artikel definiert sich der Registrierungszeitraum für phase-in Stoffe in einer Menge größer 1 to und kleiner 100 to pro Jahr und Hersteller?
Antwort:
Artikel 23 der REACH-Verordnung regelt besondere Bestimmungen für phase-in-Stoffe. Art. 23 Abs. 3 regelt die Registrierungsfrist für vorregistrierte phase-in-Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt oder eingeführt werden. Die Stoffe müssen bis zum 1. Juni 2018 registriert werden. In der deutschen Übersetzung der REACH-Verordnung liegt ein Druckfehler vor. Statt 2008 muss es 2018 heißen.