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Wie werden Neustoff-Anmeldungen, welche vor Inkrafttreten von REACH gestartet wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, weiterverfolgt?

KomNet Dialog 5246

Stand: 18.12.2009

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Chemikalien > Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

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Frage:

Wie werden Neustoff-Anmeldungen, welche noch vor Inkrafttreten von REACH gestartet wurden, aber bis zum 31.05.2007 noch nicht abgeschlossen sind, unter REACH weiterverfolgt? Gibt es Übergangsfristen?

Antwort:

Die Regelungen zur Neustoff-Anmeldungen gelten noch bis zum 31.05.2008. Dies ergibt sich aus Artikel 3 der Richtlinie 2006/121/EG. Danach werden erst zum 01.Juni 2008 die Vorschriften zur Neustoff-Anmeldung gestrichen.
Daher müssen neue Stoffe, die vor dem 01. Juni 2008 in den Verkehr gebracht werden, nach dem noch gültigen Chemikaliengesetz angemeldet werden. Erst ab dem 01.Juni 2008 gelten die Bestimmungen zur Registrierung unter REACH.
Neustoff-Anmeldungen werden noch bis zu diesem Datum entsprechend bearbeitet und nach Artikel 135 REACH-Verordnung in REACH überführt.