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Muss bei wässrigen Lösungen nur die Menge des in Wasser gelösten Feststoffes registriert werden?
KomNet Dialog 5240
Stand: 18.12.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Ich habe eine Frage zur zu registrierenden Menge bei Lösungen: Wenn man als Produkt einen in Wasser gelösten Feststoff hat, muss man doch nur die Menge des Feststoffes registrieren, weil nach Anhang IV Wasser von der Registrierung ausgenommen ist und nach Anhang V Absatz 6 Ionen nicht extra registriert werden müssen?
Antwort:
Ja, bei einer wässrigen Lösung eines Stoffes handelt es sich um ein binäres Gemisch zweier Stoffe. Wasser ist nach Anhang IV von der Registrierungspflicht ausgenommen, so dass nur der darin gelöste Stoff registriert werden muss, sofern dieser in einer Menge größer 1 Tonne pro Jahr produziert bzw. importiert wird. Die einzelnen Ionen von in Wasser gelösten Salzen sind gemäß Anhang V Absatz 6 nicht getrennt registrierungspflichtig.