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Inwieweit ist ein Rettungssanitäter mit einer erstmalig aufgetretenen Hautveränderung vermehrt infektionsgefährdet?

KomNet Dialog 5232

Stand: 07.03.2007

Kategorie: Gesundheitsschutz > Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit > Medizinische Zusammenhänge

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Frage:

Inwieweit ist ein Rettungssanitäter mit einer erstmalig aufgetretenen, bisher noch nicht behandelten psoriatiformen Hautveränderung (an einem Finger über ca. 3x1 cm, nicht beeinträchtigend, kein Juckreiz, kein Nässen, typische hyperkeratotische Bestandteile)vermehrt infektionsgefährdet. Schutzmaßnahmen wie Handschuhe sind aus verschiedenen Gründen empfohlen, Hautschutz empfohlen. Der Dermatologe sieht keine Einschränkung in der Berufsausübung. Trifft dies zu ?? Oder sollte außer verkürzten Untersuchungszeiten auch ein Blick auf alternative Berufe gerichtet werden.

Antwort:

Solange die Haut intakt und nicht aufgekratzt ist, ist eine vermehrte Infektionsgefährdung nicht gegeben.
Im übrigen müssen im Rettungsdienst als Schutz gegen die Infektionsgefährdung u.a. Schutzhandschuhe getragen werden (siehe hierzu die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" und die TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen-Mindestanforderungen").

Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) können Sie unter http://www.baua.de  --> Biologische Arbeitsstoffe --> Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, einsehen.

Stand: März 2007