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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen neue Mitglieder eines Konsortiums bei ihrer Aufnahme die Kosten für vorliegende Versuchsergebnisse anteilmäßig übernehmen?

KomNet Dialog 5212

Stand: 07.06.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Konsortiumsbildung zur Registrierung

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Frage:

Bei der gemeinsamen Registrierung durch ein Konsortium kommt es zu Teilung der Kosten der vorliegenden Versuchsergebnisse. Wenn nun später ein weiterer Hersteller dieses Stoffes die Versuchsergebnisse nutzen möchte, kommt es doch eigentlich zu einer neuen Teilung der Kosten: Die bisherigen Teilnehmer des Konsortiums bekommen Geld zurück. Oder wird der Besitzer der Studien diesen Gewinn einfach einstreichen? Wie würde ich als Käufer einer Studie mitbekommen, dass ich Geld zurückerhalten müsste?

Antwort:

Grundsätzlich werden die Konsortien privatwirtschaftlich organisiert sein, d. h. Agentur, Kommission oder Behörden haben keine Rolle darin. Es ist davon auszugehen, dass die Mitglieder der Konsortien einen Vertrag miteinander schließen, in dem unter anderem geregelt wird, nach welchem Schlüssel Kosten geteilt werden und wie mit neuen Mitgliedern verfahren werden kann.
Nach einem solchen Modell würde der dem Konsortium neu beitretende Hersteller diesen Vertrag unterzeichnen und dies wird natürlich allen anderen Unterzeichnern bekannt gemacht.
Es gibt unter dem Namen CESIO einen Modellvertrag für Konsortien, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Internet veröffentlicht wurde und unter diesem Link heruntergeladen werden kann. Das entsprechende RIP (RIP 3.4) hat gerade erst begonnen und mit einer Veröffentlichung des Leitfadens ist im Herbst 2007 zu rechnen.
Wenn ein Hersteller oder Importeur die Daten nutzen möchte ohne dem Konsortium beizutreten, also z.B. eine Anfrage an das SIEF richtet, können die beiden (Konsortium oder einzelner Halter von Daten und der Anfragende ‚neue’ Hersteller) sich über die Kosten einigen. Ein Konsortium hat einen Konsortialführer / lead registrant der die Verhandlungen führt.
Wenn sie sich einigen, bekommt der neue Hersteller die Studie und zahlt an den Besitzer. Wie dann die Kosten verteilt würden, wäre der Besitzer ‚ein Konsortium’, wäre wiederum im Konsortialvertrag geregelt.
Details zur Kostenteilung finden Sie in REACH unter Artikel 30.
Das RIP 3.4 wird zu allen Vorgaben Erläuterungen und Verfahrensvorschläge entwickeln. Diese sind derzeit aber noch nicht verfügbar.