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KomNet-Wissensdatenbank

Was muss ein Hersteller über seine Produkte wissen, um erfolgreich in einem SIEF über Kostenteilungen der Versuche verhandeln zu können?

KomNet Dialog 5158

Stand: 07.06.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Forum zum Informationsaustausch (SIEF)

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Frage:

Was muss ein Hersteller über seine Produkte wissen, um erfolgreich in einem SIEF über Kostenteilungen der Versuche verhandeln zu können? a) Der Hersteller braucht ein Stoffinventar mit der hergestellten/importierten Menge (das er aus der Vorregistrierung schon hat) und er muss wissen welche Versuchsergebnisse ihm noch fehlen und welche zum Beispiel aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen bekannt sind. b) Er muss die Verwendungen der Stoffe kennen (von seinen Kunden) und ein grobes Expositionsszenario erstellt haben, um durch das Vermeiden von Exposition möglichst Versuche erlassen zu bekommen (`waiven`). Das bedeutet doch eigentlich, dass die Hersteller zum Beginn der Verhandlungen in den Substance Information Exchange Fora (SIEF) alle Schritte einer vollständigen Registrierung durchgeführt haben müssen? Gibt es weitere Punkte, die zum Start der Verhandlungen im SIEF einem Hersteller bekannt sein sollten?

Antwort:

Ein Hersteller muss erst dann sich in einem SIEF entscheiden, ob er bestimmte Prüfergebnisse für eine Registrierung benötigt, wenn er diese Registrierung tatsächlich durchführen will. Er hat somit, abhängig von der jeweiligen Mengenschwelle mehrere Jahre Zeit für diese Entscheidung. Für seine konkrete Entscheidung muss er sein Herstellungsvolumen des Stoffes und evtl. Expositionen, die ein Waiving erlauben könnten, kennen.
Falls er bei dieser Entscheidung feststellt, dass ihm bestimmte Informationen für die Registrierung fehlen, so muss er erst dann die anderen SIEF-Partner ansprechen. Falls diese Informationen verfügbar sind, kann er sie, soweit es sich um Nicht-Wirbeltierversuche handelt, anfordern. Bei Wirbeltierversuchen muss er sie anfordern.