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Müssen Monomere, die mit weniger als 2 % in einem Polymer enthalten sind, unter REACH registriert werden?
KomNet Dialog 5157
Stand: 07.06.2010
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Monomere, Polymere
Frage:
Ein Polymer besteht aus 3 verschiedenen Monomeren (A, B, C) und Monomer C ist kleiner 2 % im Polymer vorhanden. Nach der heute gültigen Chemikaliengesetzgebung sind Bestandteile kleiner 2 % im Polymer zu vernachlässigen, d.h. diese müssen nicht im EINECS/ELINCS Verzeichnis gelistet sein. Dies ist unabhängig von der eingesetzten Menge des betreffenden Monomers. Wie wird dies unter REACH aussehen? Muss man nun in diesem konkreten Fall für Bestandteile kleiner 2% zukünftig auf die Mengenschwelle 1 t achten? Oder bleibt diese Regelung bestehen? Dies würde bedeuten, dass Bestandteile kleiner 2% im Polymer unabhängig von der jährlich eingesetzten Menge nicht registriert werden müssen.
Antwort:
In Art. 6 Absätze 2 und 3 ist die Registrierung von Monomeren in Polymeren geregelt. Monomere, die bisher noch nicht registriert wurden, sind erst dann zu registrieren, wenn sie in einem Anteil größer 2 % in dem Polymer gebunden sind und die Gesamtmenge des Monomers 1 Tonne/Jahr überschreitet.
Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein, damit das Monomer registriert werden muss. Wenn der Anteil eines Monomers unter 2 % im Polymer beträgt, spielt die Gesamtmenge keine Rolle, denn das Monomer ist nicht zu registrieren.