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Muss ein Hersteller einen Stoff, der in ein Nicht-EU-Land exportiert wird, die im Nicht-EU-Land vorgesehenen Anwendungen in sein Registrierungsdossier aufnehmen?

KomNet Dialog 5137

Stand: 07.06.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Wenn ein von mir hergestellter oder importierter Stoff in ein Nicht-EU-Land exportiert wird, muss die Anwendung dieses Stoffes im Ausland dann in mein Registrierungsdossier aufgenommen werden?

Antwort:

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gilt nur innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Zur Schaffung dieser Verantwortungskette müssen Hersteller/Importeure Angaben zur Verwendung des Stoffes bei der Registrierung machen. Diese Verantwortungskette endet an den Grenzen der europäischen Union. Downstream user (nachgeschaltete Verwender) sind nach REACH nur die Unternehmen, die einen Sitz in der EU haben. Verwendungen, die im EU-Ausland stattfinden, müssen nicht im Registrierungsdossier mitaufgenommen werden.