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Wie berechnet man das Jahresvolumen von Extrakten? Wird das Lösungsmittel in die Jahresmengenberechnung einbezogen?
KomNet Dialog 5135
Stand: 07.06.2010
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen
Frage:
Wie berechnet man das Jahresvolumen von Extrakten a) Extrahierte Stoffe ohne Lösungsmittel = Trockenrückstand = für Jahresmenge anzusetzende Substanzmenge oder b) Extrahierte Stoffe und Lösungsmittel = Extrakt = für Jahresmenge anzusetzende Substanzmenge? Wird das Lösungsmittel in die Jahresmengenberechnung einbezogen?
Antwort:
Nach der Stoffdefinition (Artikel 3 Nr. 1) gehört ein Lösemittel soweit es von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden kann, nicht zum Stoff selbst.
In RIP 3.1, der Polymer Guidance, wird unter Punkt 3.2.2 klargestellt, dass sich die Tonnage auf das Trockengewicht eines Polymers bezieht.
Analog ist bei den Extrakten der Fragestellung das Lösungsmittel nicht zu berücksichtigen. Die Jahresmengenberechnung bezieht sich also auf den Trockenrückstand (Variante a) der Fragestellung).
Die Guidance for monomers and polymers finden Sie unter dem folgenden Link [englische Version (pdf-Datei, 410 kB)]. Hilfestellung in deutscher Sprache bietet die BAuA-Broschüre REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren (pdf-Datei, 191 kB).