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In welchen Zeitabständen sind Laptops gemäß DGUV Vorschrift 3 im Hinblick auf ihre elektrische Sicherheit zu überprüfen?
KomNet Dialog 5102
Stand: 05.04.2022
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüffristen
Frage:
In welchen Zeitabständen sind Laptops gemäß DGUV Vorschrift 3 im Hinblick auf ihre elektrische Sicherheit zu überprüfen?
Antwort:
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird u.a. die Prüfung von Arbeitsmitteln geregelt. Nach § 2 Abs. 1 der BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d. h. alle Einrichtungen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden (also auch ein Laptop).
Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit § 14 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Bei der Ermittlung der Prüffristen sollte er die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ in Verbindung mit den dazu erlassenen Durchführungsanweisungen berücksichtigen. In den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 werden Richtwerte für Prüffristen, Prüfumfang, Art der Prüfung und Anforderungen an die Prüfer für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel genannt.
Maßgeblich für die Prüfung der Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung sind die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Basis der v.g. Informationen getroffenen Festlegungen. In Bezug auf die Prüffristen können als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 genannten Prüffristen genommen werden. Die Prüffristen können aber auch je nach den spezifischen Gegebenheiten hiervon abweichen, d.h. kürzer oder länger sein. Wird eine Prüffrist verlängert, ist dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hinreichend zu begründen.
Auf die DGUV Information 203-070 - Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel weisen wir hin.