Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie können sich Hersteller von außerhalb der EU auf REACH vorbereiten?

KomNet Dialog 5098

Stand: 07.06.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

Favorit

Frage:

Wie können sich Hersteller von außerhalb der EU auf REACH vorbereiten? Wer ist insoweit Registrant und kann ein Vertreter auch eine natürliche Person von außerhalb der EU sein? Müssen Hersteller von außerhalb der EU, die keine Niederlassung in der EU begründen wollen demnach einen Vertreter bestellen und welche formalen Anforderungen wären daran zu knüpfen?

Antwort:

Hersteller von außerhalb der EU sollten sich zeitnah über die Anforderungen durch REACH informieren. Registrierpflichtig ist stets der Inverkehrbringer in der EU, also der Importeur, der beim Non-EU-Hersteller einkauft (und zwar alle Importeure, deren Importvolumen 1 t/a übersteigt). Auf die Importeure kommen somit neue Pflichten zu. Der Nicht-EU-Hersteller kann jedoch einen only representative (Alleinvertreter) bestellen, eine natürliche oder juristische Person in der EU, der die Registrierung übernimmt und damit einem Importeur gleichgestellt wird (s. Artikel 8 der REACH-VO). Dies kann beispielsweise ein Consultant sein. Die jetzigen Importeure würden darüber informiert und werden dadurch zu Downstream Usern (nachgeschalteten Anwendern) ohne Registrierpflichten.