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Ist eine Legierung, welche nach dem Schmelzvorgang einer chemischen Reaktion unterworfen wird, immer noch eine `spezielle Zubereitung`?
KomNet Dialog 5095
Stand: 11.05.2010
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Einstufung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ist eine Legierung, welche nach dem Schmelzvorgang einer chemischen Reaktion unterworfen wird (z.B. Oxidation), immer noch als eine `spezielle Zubereitung` einzustufen?
Antwort:
Der Begriff "spezielle Zubereitung" ist weder in der REACH-Verordnung noch im EINECS definiert. Teilweise wird dieser Begriff für Legierungen verwendet. Gemäß Artikel 3 der REACH-Verordnung bezeichnet der Begriff Legierung metallische Verbindungen aus zwei oder mehr Elementen. Wird diese oxidiert, so handelt es sich nicht mehr um eine Legierung, da die Verbindung dann nicht mehr aus zwei oder mehr Elementen besteht. Die tatsächliche Zuordnung hängt von den Reaktionsprodukten ab. Folgende Varianten sind vorstellbar: Wenn durch die chemische Reaktion ein Mischkristall (z. B. Mischoxid) mit definierter Zusammensetzung entsteht, handelt es sich um einen neuen Stoff (und nicht um eine Zubereitung). Handelt es sich bei dem Reaktionsprodukt um eine Mischung von Oxiden, so handelt es sich um eine Zubereitung im Sinne von Artikel 3 der REACH Verordnung.