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Kann die Registrierung im Konsortium erfolgen, wenn das gleiche Produkt für unterschiedliche Anwendungen und Mengen registriert werden soll?

KomNet Dialog 5092

Stand: 09.06.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Wenn Unternehmen das gleiche Produkt für unterschiedliche Anwendungen und unterschiedliche Import- bzw. Herstellungsmengen registrieren wollen, können sie dieses trotzdem im Konsortium machen?

Antwort:

Im Rahmen eines Konsortiums sollen sich Registranten zur Registrierung desselben Stoffes zusammenschließen, unabhängig davon, in welcher Menge und für welche Verwendungen der Stoff produziert/importiert wird.
Dabei wird nur ein Teil der erforderlichen Daten vom so genannten federführenden Registranten eingereicht. Angaben zu den beabsichtigten Verwendungen und auf Wunsch auch die Stoffsicherheitsberichte werden von jedem Registranten einzeln eingereicht (Artikel 11). Unter bestimmten Bedingungen können auch normalerweise gemeinsam eingereichte Daten vom Registranten alleine eingereicht werden. Vertrauliche Angaben zu Verwendungen bleiben so den anderen Teilnehmern des Konsortiums verborgen.
Für unterschiedliche Import- bzw. Herstellungsmengen ist zu beachten, dass jeder Registrant sich nur in dem Rahmen an der Informationsbeschaffung beteiligen muss, wie es seinem Tonnageband entspricht (Artikel 11 Abs. 2). Ein Importeur kleinerer Mengen muss sich also nicht an Kosten für Studien beteiligen, die für die Registrierung großer Mengen vorgesehen sind. Allerdings richtet sich die Übergangsphase für Phase-in Stoffe nach dem höchsten Volumen, d. h. die Registrierung muss evtl. bereits nach 3 1/2 Jahren abgeschlossen sein, obwohl einzelne Mitglieder des Konsortiums auf Grund ihres geringen Importvolumens bis 2018 Zeit haben würden.