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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist bei der Registrierung von Waschmittelzusätzen (TAED) im Rahmen von REACH zu beachten?

KomNet Dialog 5091

Stand: 09.06.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Wir sind Importeur von TAED, welches als Waschmittelzusatz genutzt wird. Muss das TAED unter REACH registriert werden oder fällt es unter die Detergenzienverordnung?

Antwort:

Detergenzien zählen nicht zu den Stoffen, die von der Registrierungspflicht ausgenommen sind, wie das z. B. für Arzneimittel oder Nahrungs- und Futtermittel gilt (Artikel 2). Falls das TAED also aus einem Nicht-EU-Staat einführt wird, muss eine Registrierung erfolgen.