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Was ist bei der Registrierung von Waschmittelzusätzen (TAED) im Rahmen von REACH zu beachten?
KomNet Dialog 5091
Stand: 09.06.2010
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Wir sind Importeur von TAED, welches als Waschmittelzusatz genutzt wird. Muss das TAED unter REACH registriert werden oder fällt es unter die Detergenzienverordnung?
Antwort:
Detergenzien zählen nicht zu den Stoffen, die von der Registrierungspflicht ausgenommen sind, wie das z. B. für Arzneimittel oder Nahrungs- und Futtermittel gilt (Artikel 2). Falls das TAED also aus einem Nicht-EU-Staat einführt wird, muss eine Registrierung erfolgen.