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Wer muss den Stoff registrieren, wenn ein asiatischer Hersteller einen EINECS-Stoff (mehr als 1000 kg / Jahr) auf Provisionsbasis verkauft?
KomNet Dialog 5081
Stand: 29.01.2007
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer
Frage:
Wer muss den Stoff registrieren, wenn ein asiatischer Hersteller einen EINECS-Stoff (mehr als 1000 kg / Jahr) auf Provisionsbasis verkauft: a) an uns (den EU-Importeur) b) über eine EU-ansässige Tochtergesellschaft (des asiatischen Herstellers) an uns. c) über eine EU-ansässige Tochtergesellschaft (des asiatischen Herstellers) an den Kunden in der EU, wir erhalten Provision. d) der asiatische Hersteller liefert direkt an den Kunden in der EU, die Rechnungen gehen vom Hersteller direkt an den Kunden, und wir erhalten Provision.
Antwort:
Die Frage, wer unter REACH registrierungspflichtig ist, hängt nicht davon ab, wer an einem Import verdient, sondern ist an das Unternehmen (juristische Person) geknüpft, welches für den Import verantwortlich ist. Daraus ergeben sich die folgenden Antworten:
a) Ihr Unternehmen tritt als EU–Importeur auf, das heißt, Sie beauftragen die Einfuhr und sind verantwortlich, daher sind Sie registrierungspflichtig.
b) Wenn die EU–ansässige Tochtergesellschaft eine eigenständige Rechtsperson ist, tritt sie als Importeur auf. Sie gibt den Stoff innerhalb der EU an Sie weiter, daher kaufen Sie von einem EU-Lieferanten und sind nicht registrierungspflichtig.
c) Wie b), und der Kunde nimmt Ihre Rolle ein. Weder Ihr Unternehmen noch der Kunde sind in diesem Fall registrierungspflichtig.
d) Der Kunde tritt als Importeur auf, da er für den Import Verantwortung trägt. Sie sind nicht registrierungspflichtig