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Muss teilkalzinierter Dolomit nach REACH registriert werden?
KomNet Dialog 5079
Stand: 26.01.2007
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Wir sind Hersteller und Anbieter von Produkten auf Basis Dolomit. Unter anderem stellen wir auch teilkalzinierten Dolomit in folgendem Prozess her: CaMg(CO3)2 --> CaCO3 * MgO + CO2. Hierfür sind Temperaturen um 850 °C nötig. Unsere Frage ist jetzt, ob es sich bei dem Produkt teilkalzinierter Dolomit (CaCO3*MgO) um eine Zubereitung oder ein eigenes Produkt handelt. Muss teilkalzinierter Dolomit nach REACH registriert werden? Das Produkt findet Anwendung in der Aufbereitung von Trinkwasser und zählt als solches zu den Lebensmitteln.
Antwort:
Bestimmte Naturstoffe wie Mineralien sind gemäß Anhang V der REACH-Verordnung von einer Registrierungspflicht ausgenommen, soweit sie chemisch nicht verändert wurden.
Das bedeutet, dass Dolomit, wenn er z. B. bergmännisch abgebaut wurde, nicht registriert werden muss.
Beim Kalzinierungsprozess von Dolomit findet jedoch eine chemische Reaktion statt, CO2 wird abgespalten, das Mineral wird chemisch verändert. Kalzinierter Dolomit ist nicht explizit von einer Registrierungspflicht ausgenommen, d.h. der Stoff muss, wenn er zu mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert wird, unter REACH registriert werden.
Wird teilkalzinierter Dolomit tatsächlich nur zur Aufbereitung von Trinkwasser genutzt und nicht im Sinne von Artikel 2 Ziffer 5 in Lebensmittel gemäß der Verordnung 178/2002/EG verwendet, greifen auch die Ausnahme von der Registrierungspflicht für Lebensmittel nicht. Das teilkalzinierte Dolomit unterliegt dann der Registrierungspflicht.