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Kann eine Firma, die Nitrobenzol herstellt und zur Anilinherstellung vertreibt, Artikel 18 der REACH-Verordnung anwenden?

KomNet Dialog 5044

Stand: 24.01.2007

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Zwischenprodukte

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Frage:

Eine Frage zur Auslegung der Definition in Artikel 3 Nr. 15c `transportierte isolierte Zwischenprodukte`: Firma A produziert Nitrobenzol an ihrem Standort A-dorf. Firma A verkauft dieses Nitrobenzol an Firma B in B-stadt. Firma B macht daraus Anilin. Kann Firma A Artikel 18 auf ihr Nitrobenzol anwenden? (Transportiertes isoliertes Zwischenprodukt - obwohl es auf den Markt gebracht wird?)

Antwort:

Ja, in Artikel 3 Nr. 15b wird bereits deutlich, dass auch standortintern isolierte Zwischenprodukte von Dritten weiterverarbeitet werden können "(...) von einer oder mehreren Rechtspersonen betriebener Standort (...)".
Aus Artikel 18 Abs. 4 wird dies noch deutlicher, da hiernach der Umfang der Unterlagen im Registrierungsdossier davon abhängt, dass der Hersteller oder Importeur des transportierten isolierten Zwischenprodukts über eine Bestätigung des Anwenders verfügt, dass die Synthese aus dem Zwischenprodukt unter bestimmten Bedingungen erfolgt.