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Muss ein Kleber, der in der Produktion eingesetzt wird, registriert werden?

KomNet Dialog 5026

Stand: 18.01.2007

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Muss ein Kleber (Mixtur aus verschiedenen Chemikalien), der auf eine Folie aufgebracht wird und in einem nachgeschalteten Arbeitsgang mit einem Kupferleiter festverbunden wird, gem. REACH registriert werden?

Antwort:

Als Zubereitung ist nicht der Kleber selbst, sondern die Inhaltsstoffe sind unter REACH zu registrieren. Dies betrifft registrierungspflichtige Stoffe, die in einer Menge ab 1 Tonne pro Jahr pro Hersteller (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) oder Importeur in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden.
Ihr Unternehmen ist von der Registrierung nur dann direkt betroffen, wenn Sie den Kleber direkt aus dem Nicht-EU-Ausland importieren. Als Importeur müssten Sie die Inhaltsstoffe des Klebers zunächst identifizieren, ermitteln, welche Einzelstoffe die Schwelle von 1 Tonne pro Jahr erreichen, und diese Stoffe dann vorregistrieren bzw. registrieren.
Kaufen Sie den Kleber jedoch innerhalb der EU, so ist Ihr Unternehmen ein nachgeschalteter Anwender. Die Registrierungspflicht liegt bei dem jeweiligen Hersteller oder Importeur des Einzelstoffes in der vorgelagerten Kette. Als nachgeschalteter Anwender können Sie indirekt betroffen sein, wenn ein Hersteller in der Lieferkette einen wichtigen Inhaltsstoff nicht registriert oder die Anwendung in Klebstoffen nicht berücksichtigt, so dass Ihr Klebstoff nicht mehr herstellbar ist oder eine andere Zusammensetzung bekommt.
Sowohl als Importeur als auch als nachgeschalteter Anwender sollten Sie jetzt beginnen, sich mit Ihren Pflichten unter REACH vertraut zu machen, um dann, wenn mit der Vorregistrierung 2008 die ersten REACH-Elemente wirksam werden, gut vorbereitet zu sein.