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Muss ein in einer Zubereitung enthaltenes Salz in jedem Fall registriert werden?

KomNet Dialog 5012

Stand: 17.01.2007

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Wir stellen eine Zubereitung her. Diese enthält u. a. eine Säure und eine Lauge, welche zu einem Salz reagieren. Dieses Salz ist ein wichtiger Bestandteil dieser Zubereitung. In Anhang V sind Ausnahmen von der Registrierungspflicht aufgelistet: Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in den Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist: a) Ein ... pH-Neutralisierungsmittel ... erfüllt seine vorgesehene Funktion. Ist folgende Interpretation statthaft: Das Salz wird nicht isoliert und wird somit auch nicht als solches hergestellt. Da es auch nicht direkt in den Verkehr gebracht wird, muss es nicht registriert werden.

Antwort:

Wird das in der Zubereitung enthaltene Salz von dem Unternehmen hergestellt oder importiert, so ist eine Registrierung erforderlich.
Es ist jedoch zu beachten, dass Salze, z. B. in Zubereitungen, die als solche nicht hergestellt bzw. eingeführt werden und durch chemische Reaktion entstanden sind, in bestimmten Fällen gemäß Anhang V Nr. 4 nicht der Registrierungspflicht unterliegen. So ist ein Salz, das aufgrund einer Reaktion eines pH-Neutralisierungsmittels entsteht, nicht zu registrieren.