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Wie ist bei der Registrierung von Produkten zu verfahren, die chemisch ähnlich, aber kommerziell unterschiedlich sind?

KomNet Dialog 4992

Stand: 10.01.2007

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Es ist eine eindeutige Option für eine Produktgruppenregistrierung erforderlich – gegenwärtig sind Hunderte unserer Produkte `chemisch ähnlich` aber kommerziell unterschiedlich. Einige wenige von der Industrie definierte Produktgruppen, die z. B. auf Anwendungen beruhen, würden das Problem lösen und Ressourcen sparen.

Antwort:

REACH sieht eine weitgefasste Definition von Stoff vor, z. B. mit einem breiten Spektrum von Bestandteilen, das in dieser Situation hilfreich sein könnte. REACH schreibt eine Registrierung für jeden Stoff unter Anwendung der in Artikel 3 genannten Definition vor. Wenn ein Stoff von mehr als einem Hersteller oder Importeur hergestellt bzw. importiert wird, ist die Registrierung gemeinsam einzureichen (siehe Artikel 11). Allerdings haben Unternehmen das Recht, sich bei Vorliegen gewichtiger Gründe (z.B. Vertraulichkeit von Informationen) von dieser Pflicht befreien zu lassen und eine getrennte Registrierung vorzunehmen. Darüber hinaus können gemäß Anhang XI Ziff. 1.5 Gruppen von Stoffen gebildet werden, die ähnliche Eigenschaften haben, und für diese Gruppen dieselben Daten benutzt werden. In diesem Fall könnten große Teile des Stoffsicherheitsberichts (CSR) auch sämtliche Stoffe einer Gruppe abdecken.
Hinweis: Produkte, die als Zubereitungen (= Mischung von Stoffen) gelten, müssen nicht registriert werden, nur die einzelnen Stoffe.
Anmerkung:
Hier handelt es sich um einen – in die deutsche Sprache übersetzten – Frage-Antwort-Dialog zum Entwurf der REACH-Verordnung nach dem Stand des Gemeinsamen Standpunkts des Europäischen Rates vom 27. Juni 2006. Sofern erforderlich, erfolgte eine Aktualisierung der Verweise auf die verabschiedete REACH-Verordnung 1907/2006/EG vom 18. Dezember 2006. Dieser Frage-Antwort-Dialog wurde ausschließlich zu Informations-zwecken erstellt, es handelt sich in keiner Weise um eine Rechtsauslegung des Gemeinsamen Standpunktes des Europäischen Rates. Das Original in englischer Sprachversion finden Sie zum Download (pdf-Datei, 310 kB) unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/pdf/qa.pdf