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Wie kann der Importeur einer Zubereitung sicher sein, dass alle registrierungspflichtigen Stoffe tatsächlich angegeben sind?

KomNet Dialog 4991

Stand: 10.01.2007

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Wie kann der Importeur einer Zubereitung sicher sein, dass alle registrierungspflichtigen Stoffe tatsächlich angegeben und ihm folglich bekannt sind?

Antwort:

Dem Verordnungsgeber ist bewusst, dass es gegenwärtig in einigen Fällen schwierig sein kann, Gewissheit darüber zu haben, welche Stoffe von einem nicht EU-Hersteller geliefert werden. Dennoch müssen Importeure nach geltendem EU-Recht (z. B. bezüglich der Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen) darüber informiert sein, welche Stoffe in den Zubereitungen enthalten sind, die importiert werden, damit sie sicher sein können, dass sie nicht gegen das geltende Recht verstoßen.
Es ist die Aufgabe der Industrie, die Kommunikation entlang ihre Lieferkette zu verbessern, um über die Einhaltung der REACH-Bestimmungen Gewissheit zu haben.
Anmerkung:
Hier handelt es sich um einen – in die deutsche Sprache übersetzten – Frage-Antwort-Dialog zum Entwurf der REACH-Verordnung nach dem Stand des Gemeinsamen Standpunkts des Europäischen Rates vom 27. Juni 2006. Sofern erforderlich, erfolgte eine Aktualisierung der Verweise auf die verabschiedete REACH-Verordnung 1907/2006/EG vom 18. Dezember 2006. Dieser Frage-Antwort-Dialog wurde ausschließlich zu Informations-zwecken erstellt, es handelt sich in keiner Weise um eine Rechtsauslegung des Gemeinsamen Standpunktes des Europäischen Rates. Das Original in englischer Sprachversion finden Sie zum Download (pdf-Datei, 310 kB) unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/pdf/qa.pdf