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Hat der Importeur einer Zubereitung lediglich die Stoffe zu registrieren, die in der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (1999/45/EG) und in der SDS-Richtlinie (91/115/EG) definiert sind?
KomNet Dialog 4990
Stand: 10.01.2007
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer
Frage:
Hat der Importeur einer Zubereitung lediglich die Stoffe zu registrieren, die in der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (1999/45/EG) und in der SDS-Richtlinie (91/115/EG) definiert sind?
Antwort:
Nach REACH müssen alle in einer Zubereitung in einer Menge ab einer Tonne vorhandenen Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie eingestuft sind oder nicht. Ein technisches Dossier ist anzulegen, sobald die Menge eines Stoffes an sich oder in einer Zubereitung die Mengenschwelle von einer Tonne je Importeur und Jahr überschreitet. Wenn die Menge über der 10-Tonnen-Mengenschwelle liegt, ist ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) zu erstellen. Für Stoffe, deren Konzentration in einer Zubereitung unter den in Richtlinie 1999/45/EG festgelegten Grenzwerten liegt, muss kein CSR angefertigt werden, und für nicht eingestufte Stoffe sowie für Stoffe ohne PBT-/vPvB-Eigenschaften ist keine Expositionsbeurteilung erforderlich.
Hinweis: REACH übernimmt die SDS-Anforderungen aus den geltenden Richtlinien.
Anmerkung:
Hier handelt es sich um einen – in die deutsche Sprache übersetzten – Frage-Antwort-Dialog zum Entwurf der REACH-Verordnung nach dem Stand des Gemeinsamen Standpunkts des Europäischen Rates vom 27. Juni 2006. Sofern erforderlich, erfolgte eine Aktualisierung der Verweise auf die verabschiedete REACH-Verordnung 1907/2006/EG vom 18. Dezember 2006. Dieser Frage-Antwort-Dialog wurde ausschließlich zu Informations-zwecken erstellt, es handelt sich in keiner Weise um eine Rechtsauslegung des Gemeinsamen Standpunktes des Europäischen Rates. Das Original in englischer Sprachversion finden Sie zum Download (pdf-Datei, 310 kB) unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/pdf/qa.pdf