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Ist ein Naturprodukt, z. B. Kartoffelstärke sowie die daraus hergestellten Endprodukte, registrierungspflichtig?
KomNet Dialog 4923
Stand: 08.01.2007
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Ein Naturprodukt wie Kartoffelstärke würde laut Reach dann auch zu chemischen Produkten zählen und wäre registriepflichtig wie auch die daraus hergestellten Endprodukte?
Antwort:
Kartoffelstärke ist im Anhang IV der REACH-Verordnung genannt und somit entsprechend Artikel 2, Absatz 7a von der Registrierung ausgenommen. Werden daraus durch chemische Umwandlung andere Stoffe hergestellt, unterliegen diese der Registrierungspflicht.
Anmerkung: Nur aus Stärke hergestellte andere Stoffe sind registrierungspflichtig, aus Stärke hergestellte Produkte können auch Zubereitungen sein, in denen die Stärke unverändert bleibt, was nicht registrierungspflichtig ist.