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Muss der Arbeitgeber den von ihm benannten und ausgebildeten Ersthelfern eine entsprechende Hepatitis-Immunisierung anbieten und diese finanzieren?
KomNet Dialog 4913
Stand: 04.01.2007
Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen
Frage:
Muss der Arbeitgeber den von ihm benannten und ausgebildeten Ersthelfern eine entsprechende Hepatitis-Immunisierung anbieten und diese finanzieren?
Antwort:
Bei der Tätigkeit des Ersthelfer handelt es sich um eine nicht gezielte Tätigkeit nach Biostoffverordnung, da der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, also beispielsweise mit dem Hepatitis-B-Virus, nicht den eigentlichen Sinn und Zweck der Tätigkeit darstellt, sondern sozusagen beiläufig erfolgt. Die Tätigkeit als betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel der Schutzstufe 1 nach Biostoffverordnung zuzuordnen. Es sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500 anzuwenden.
Auch die Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach § 15 Biostoffverordnung gelten entsprechend Biostoffverordnung nicht. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich Impfangebot ist somit nicht generell vorgeschrieben (siehe auch https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/fachinformationen/index.jsp).