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Inwieweit sind Nebenprodukte aus Reaktionsprozessen, die vermarktet werden, von REACH betroffen?
KomNet Dialog 4911
Stand: 04.01.2007
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Zwischenprodukte
Frage:
Mir ist nicht klar, ob folgende Nebenprodukte aus Reaktionsprozessen von REACH betroffen sind. Der Rohstoff für die chem. Reaktion ist u. a. jeweils Essigsäureanhydrid. Im ersten Fall bildet sich aus dem Anhydrid Essigsäure, die teilweise als Nebenprodukt aus dem Prozess zurück kommt. Diese wird gereinigt und heute als technische Ware 99-99,5% vermarktet. Im zweiten Fall kommt aus dem Prozess ein Gemisch Anhydrid und Essigsäure (ca. 1:1) zurück. Das Gemisch wird ebenfalls vermarktet. In beiden Fällen sind bis auf Wasser weitere Nebenprodukte nur im ppm-Bereich nachzuweisen. Die Lieferanten des Anhydrids sind die Marktführer. Sie produzieren auch Essigsäure. Es ist sicher, daß beide Produzenten sowohl ihre Essigsäure aus auch das Anhydrid vorregistrieren werden. Sind deshalb die entstehende Essigsäure und auch das Gemisch aus den Reaktionsprozessen von REACH nicht betroffen, oder muß eine Anmeldung erfolgen?
Antwort:
Nebenprodukte die in einem registrierungspflichtigen Stoff enthalten sind, sind nicht registrierungspflichtig, sondern als Verunreinigung bei der Registrierung mit zu berücksichtigen.
Werden die Nebenprodukte aufgearbeitet und vermarktet, sind diese registrierungspflichtig.
Die Essigsäure ist daher registrierpflichtig auch als Bestandteil des Gemisches des Anhydrids mit der Essigsäure. Das Essigsäureanhydrid selbst hingegen ist nicht registrierpflichtig. Der Rohstoff muss bereits registriert sein.