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Welche Informationen und für welchen Zeitraum können bei einer Kontrolle des digitalen Kontrollgerätes ausgelesen werden?
KomNet Dialog 4862
Stand: 08.12.2006
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Frage:
Digitaler Tachograph: Welche Informationen und für welchen Zeitraum können bei einer Kontrolle aus dem Gerät ausgelesen werden. Ist eine Auslesung der Daten auch zulässig, wenn das Fahrzeug bei der Kontrolle auf `out of scope` steht und das Fahrzeug (zGG. 3.200 kg) zu diesen Zeitpunkt für eine Privatfahrt genutzt wird?
Antwort:
Bei dem digitalen Kontrollgerät handelt es sich um ein sicherheitsrelevantes System, das elektronisch auf einem eigenen Speicher, dem so genannten Massespeicher, über einen Zeitraum von 365 Tagen folgende Daten aufzeichnet:
- Fahrerdaten
- Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten für Fahrer und Beifahrer
- Fahrzeugidentifizierungsnummer
- Fahrzeugkennzeichen
- Sicherheitselemente
- Besondere Ereignisse (z.B. Verfälschungen, Überdrehzahl)
- Fehler/Probleme mit der Fahrerkarte/dem Kontrollgerät
- Gefahrene Geschwindigkeit
- Zurückgelegte Wegstrecke (Kilometerstand)
- Werkstattdaten/Kalibrierung
- Kontrollaktivitäten
- Unternehmensbezogene Daten.
Mit der Kontrollkarte kann durch Kontrollorgane der Massespeicher ausgelesen werden.
Dies ist auch zulässig, wenn der Digitale Tachograph `out of scope` steht und das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt einer Privatfahrt unterliegt.
Stand: November 2006