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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es Grenzwerte für Heizöldämpfe, und wie können diese ermittelt werden?

KomNet Dialog 4723

Stand: 07.11.2006

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

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Frage:

In einigen Klassenräumen stinkt es stark nach Heizöl. Die Kinder klagen über Kopfschmerzen und einige Kollegen über Übelkeit. Gibt es Grenzwerte für Heizöldämpfe, und wie können diese ermittelt werden?

Antwort:

Heizölgerüche sind vielfach bei bzw. nach Betankungsvorgängen festzustellen, insbesondere dann, wenn das Entlüftungsrohr der Heizöltanks ungünstig angebracht ist und die mit Heizöldämpfen belastete Luft in Räumlichkeiten gelangt.

Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist für Heizöl nicht festgelegt.

Nach der Arbeitsstättenverordnung muss in Arbeitsräumen … ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Ziffer 3.6 des Anhang ArbStättV).

Die Schulleitung sollte daher die Ursache der Geruchsbelästigung ermitteln und ggf. eine Verlegung des Lüftungsrohres veranlassen. Betankungsvorgänge sollten möglichst in Zeiten nach Schulschluss, noch besser in die Ferienzeit, gelegt werden. Mit Heizölgerüchen belastete Räume sollten ausreichend gelüftet werden. Ist das Problem nicht zu lösen, empfehlen wir den zuständigen Unfallversicherungsträger (Unfallkasse) hinzuzuziehen. Die Adresse wird unter www.dguv.de angeboten.