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Gibt es für Aufwachräume im Krankenhaus Luftgrenzwerte für Gefahrstoffe oder Vorschriften zur Lüftung dieser Räume?
KomNet Dialog 4670
Stand: 05.01.2011
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe
Dialog
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Anlass der Fragen sind die Beschwerden von Mitarbeitern, die über Müdigkeit, Kopfschmerzen, Unwohlsein etc. beim Dienst im Aufwachraum klagen, das heißt im Raum, in dem Patienten nach einer Operation verweilen. Vermutet wird, dass die Abatmung der Narkotika durch die Patienten die Ursache für die Beschwerden sind. Gibt es für Aufwachräume Luftgrenzwerte oder Vorschriften über die Lüftung dieser Räume, z.B. technische Lüftung? Wie kann die Einhaltung evtl. Grenzwerte einfach kontrolliert werden. Gibt es Standardverfahren?
Antwort:
Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV hat unter der Kennziffer 1018 Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung nach Gefahrstoffverordnung u.a. für Anästhesiearbeitsplätze: Aufwachräume http://www.dguv.de/ifa/de/pra/bg_bgia_empfehlungen/liste/index.jsp veröffentlicht.
Informationen zu der Thematik bietet auch das Gesundheitsamt Baden-Württemberg unter http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/gesundheitsthemen/hygieneinfektionsschutz/hygiene-in-medizinischen-einrichtungen/seiten/krankenhaeuser.aspx an.
Die Entscheidung über nötige Lüftungsmaßnahmen ist auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 7 Gefahrstoffverordnung www.baua.de unter Einbeziehung v.g. Informationen zu treffen.