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Wo muss ein Unternehmen den Antrag für eine Unternehmenskarte stellen, die für eine Niederlassung in einem anderen Bundesland benötigt wird?

KomNet Dialog 4490

Stand: 15.08.2006

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Unternehmenskarten

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Frage:

Unsere Firma hat ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen, jedoch wird die Unternehmenskarte in der Niederlassung in Hessen benötigt. Für die Beantragung der Unternehmenskarte (Erstausstellung) wird eine Gewerbeanmeldung benötigt. Für die Station in Hessen gibt es jedoch keine separate Gewerbeanmeldung, sondern nur die Gewerbeanmeldung in Nordrhein-Westfalen. Welches `Bundesland` ist in diesem Fall zuständig bzw. in welchem Bundesland muss der Antrag eingereicht werden? Ist es für die Niederlassung in Hessen möglich, andere Dokumente als die Gewerbeanmeldung einzureichen, wenn ja welche? Desweiteren, ist es möglich eine Unternehmenskarte für das gesamte Unternehmen, beispielsweise in NRW zu beantragen, aber die Karte in der Niederlassung in Hessen zu nutzen?

Antwort:

Der Antrag auf Erteilung der Unternehmenskarten muss von dem Unternehmen mit Gewerbeanmeldung am offiziellen Sitz des Unternehmens erfolgen.

Die Unternehmenskarten können für das gesamte Unternehmen eingesetzt werden, das gilt auch für Außenstellen mit Sitz in einem anderem Bundesland.

Hinweis:
Die Unternehmenskarten werden an den Unternehmer bzw. an die für den Fahrzeugeinsatz verantwortlichen Personen ausgegeben. Der Unternehmer sorgt für deren ordnungsgemäße Verwendung. Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt. Die Anzahl richtet sich nach der Unternehmensgröße und wird vom Unternehmer bestimmt.

Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.