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Wo finde ich verbindliche Grenzwerte für die Lärmbelastung im Publikumsverkehr der Finanzverwaltung?
KomNet Dialog 4440
Stand: 06.01.2007
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Sonstige Fragen zu Lärm
Frage:
Wo finde ich verbindliche Grenzwerte für die Lärmbelastung im Publikumsverkehr der Finanzverwaltung bzw. können Sie mir diese mitteilen?
Antwort:
Lärm-Grenzwerte sind in der Arbeitsstättenverordnung-ArbStättV unter Ziffer 3.7 des Anhangs genannt:
"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 85 dB (A) betragen; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarerweise nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB (A) überschritten werden."
Grundsätzlich gelten auch die Anforderungen der GUV-V B3 -Lärm, des Unfallversicherungsträgers (Landesunfallkasse). Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist jedoch seit dem 15.02.2006 die Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG bindend. In der Lärmschutz-Richtlinie ist ein unterer Auslösewert (Wert ab dem bestimmte Lärmschutzmaßnahmen nötig sind) von 80 dB(A) genannt.
Durch Publikumsverkehr verursachter Lärm liegt in der Regel weit unter den vorgenannten Grenzwerten.
Daher ist der Forderung der ArbStättV - In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist - besonderes Augenmerk zu schenken. Als Orientierung können dabei die in der alten Arbeitstättenverordnung aufgeführten Werte dienen:
Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens betragen:
1. bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A),
2. bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB(A),
Auf die Einhaltung dieser Werte besteht kein Rechtsanspruch. Sie können aber als Gesprächsgrundlage z.B. bei der Erörterung der Thematik im Rahmen einer Arbeitsschutzausschusssitzung dienen.