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Welche Dokumente müssen bei einer Änderung der Maschinensteuerung durch eine Montagefirma mitgeliefert werden?

KomNet Dialog 4365

Stand: 11.07.2006

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

An einer Roboteranlage soll eine SPS-Steuerung S5 durch eine neuere Steuerung S7 von einer Fremdfirma (Nicht der Hersteller) ersetzt werden. Nach meiner Einschätzung liegt durch die Änderung der Steuerung keine wesentliche Änderung der Anlage vor und die Konformitätserklärung muss nicht erneuert werden. Trotzdem hätte ich aber gerne von der Fremdfirma eine Bestätigung, dass die Änderung den aktuellen Vorschriften entspricht und die Sicherheitsfunktionen weiterhin (wie mit der alten Steuerung) vorhanden sind. Welche Dokumente (Herstellererklärung, Errichterbescheinigung o.ä.) muss die Fremdfirma zusätzlich zur Bedienungsanleitung für S7 mitliefern ?

Antwort:

Falls wie von Ihnen beschrieben keine wesentliche Änderung der Anlage im Sinne der Maschinenrichtlinie - RL 98/37/EG vorliegt, ergeben sich für den Arbeitgeber notwendige rechtliche Maßnahmen aus der Betriebssicherheitsverordnung. Der Austausch der SPS ist als Instandsetzungsmaßnahme anzusehen, dementsprechend hat der Arbeitgeber für das Arbeitsmittel (hier Roboteranlage) eine Prüfung durch eine befähigte Person zu veranlassen (siehe§ 10 (3) BetrSichV). Ggf. kann als befähigte Person die Firma, die den Austausch der SPS vorgenommen hat beauftragt werden.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind aufzuzeichnen und aufzubewahren (siehe § 11 BetrSichV). Bezüglich der mitzuliefernden Dokumente wird empfohlen sich vom Hersteller nachweisen zu lassen, dass von der neuen Software der Maschine keine Gefahren ausgehen können. Eine entsprechende Rechtsvorschrift diesbezüglich ist hier nicht bekannt. Im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen ist es jedoch denkbar, entsprechende Unterlagen (z. B. Gefahrenanalyse) im Rahmen der Leistungsbeschreibung zu verlangen. Die Anforderung im Rahmen der Produkthaftung bleiben davon unberührt.