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Wie steht es um die CE-Kennzeichnung von elektrischen Leistungswiderständen/gekapselten Widerständen (Bremswiderstand)?

KomNet Dialog 43613

Stand: 10.06.2022

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Wie steht es um die CE-Kennzeichnung von elektrischen Leistungswiderständen/gekapselten Widerständen (Bremswiderstand). Aus der Niederspannungsrichtlinie lese ich, dass Widerstände als Bauteile gesehen werden und nicht CE gekennzeichnet werden müssen oder auch dürfen. Diese Leistungswiderstände sind Widerstände die eigenständig verbaut werden, also nicht auf Platinen verbaut. Werden diese anders betrachtet.

Antwort:

Zunächst einmal haben Sie recht, dass elektronische Einzelbauteile, wie Widerstände, Transistoren etc. nicht in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fallen.


Dazu steht im Leitfaden zu der Niederspannungsrichtlinie unter § 7 Folgendes:

"§ 7 Fallen auch Bauteile in den Geltungsbereich der Richtlinie? Generell fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie sowohl elektrische Betriebsmittel, die zum Einbau in andere Geräte bestimmt sind, als auch solche, die ohne vorherigen Einbau direkt verwendet werden. Bei einigen Arten elektrischer Betriebsmittel, die so ausgelegt und hergestellt werden, dass sie als Grundbauteile in andere elektrische Geräte eingebaut werden können, hängt die Sicherheit jedoch weitgehend davon ab, wie die Bauteile in das Endprodukt eingebaut sind und welche Gesamtmerkmale das Endprodukt hat. Zu diesen Grundbauteilen gehören elektronische und bestimmte andere Bauteile. Aus den Zielen der Niederspannungsrichtlinie folgt, dass sie nicht für Grundbauteile gilt, deren Sicherheit überwiegend nur im eingebauten Zustand richtig bewertet werden kann und für die eine Risikobeurteilung nicht vorgenommen werden kann. Auch die CE-Kennzeichnung darf auf diesen Bauteilen nicht angebracht werden, es sei denn, sie fallen unter andere Rechtsakte der Union, in denen die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist. Für andere elektrische Bauteile, die dazu bestimmt sind, in andere elektrische Betriebsmittel eingebaut zu werden und bei denen eine Sicherheitsbewertung durchaus vorgenommen werden kann, z. B. Transformatoren und Elektromotoren, gilt die Richtlinie, und an ihnen muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden. Der Ausschluss von Grundbauteilen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie darf nicht falsch verstanden und auf Betriebsmittel wie Lampen, Starter, Sicherungen, Schalter für den Hausgebrauch, Bestandteile elektrischer Installationen usw. ausgedehnt werden. Auch wenn sie häufig in Verbindung mit anderen elektrischen Betriebsmitteln verwendet werden und ordnungsgemäß installiert sein müssen, um ihre übliche Funktion zu erfüllen, sind sie selbst als elektrische Betriebsmittel im Sinne der Richtlinie zu betrachten."


Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass ihre Leistungswiderstände eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, da ihr Widerstand ja nicht nur aus einem einzelnen Bauteil besteht.