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Dürfen FFP2-Masken im gewerblichen Bereich mehrfach verwendet werden?

KomNet Dialog 43489

Stand: 16.03.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Epidemie, Pandemie

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Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, dürfen FFP 2 Masken im gewerblichem Bereich, wie oft in der Presse (für den privaten Bereich) bekannt gegeben werden mehrfach (nach Trocknung) verwendet werden? Vielen Dank. Gruße und bleiben Sie alle gesund.....

Antwort:

Vorgaben und Hinweise zur Verwendung von filtrierenden Halbmasken wie beispielsweise FFP2-Masken finden Sie unter Nr. 4.2.13 der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel. Danach sind die produktbezogenen Anweisungen zum Anlegen, Ablegen sowie zur Reinigung anzuwenden und die betroffenen Personen darin zu unterweisen. Ein Wechsel sollte spätestens dann erfolgen, wenn sie durchfeuchtet sind.

Üblicherweise sind FFP2-Masken Einmalartikel. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in ihren FAQ's zu SARS-CoV-2 die Frage, ob Einwegmasken aufbereitet oder dekontaminiert werden dürfen, mit Stand vom 3. Februar 2021 wie folgt beantwortet:

"Aus arbeitsschutz- und produktsicherheitsrechtlicher Perspektive ist eine Wiederverwertung und Wiederaufbereitung von Masken im Arbeitskontext problematisch." Die aktuelle Stellungnahme zur Bewertung der Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken in der Arbeitswelt der BAuA finden Sie unter:

www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/Maskenaufbereitung.html

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) informiert in seiner Stellungnahme über die Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von partikelfiltrierenden Halbmasken bei Tätigkeiten, die ausschließlich in den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung fallen:

www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/Stellungnahmen/Maskenaufbereitung.html

Bitte beachten Sie auch die Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von MNS und FFP-Masken, die der Ad-hoc Arbeitskreis "COVID-19" des ABAS veröffentlicht hat.

Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung (PDF, 240 KB)