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Gibt es eine Vorschrift, welche PSA die medizinischen Assistenten bei den Schnelltests anziehen müssen?

KomNet Dialog 43351

Stand: 02.06.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Epidemie, Pandemie

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Frage:

Wenn ein Betrieb für seine Mitarbeiter Corona-Schnelltests für Kontaktpersonen 2. Grades zur Verfügung stellen möchte: Gibt es eine Vorschrift, welche PSA die medizinischen Assistenten bei den Schnelltests anzeiehen müssen?

Antwort:

In Bezug auf die einzuhaltenden Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Corona (Schnell-) Tests verweisen wir auf die Empfehlungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei der point-of-care SARS-CoV-2 Diagnostik. Danach ist "das Tragen von mindestens einer FFP-2-Maske zusammen mit einem an der Stirn dicht aufsitzenden Visier, das über das Kinn hinausgeht, oder zusammen mit einer dichtschließenden Schutzbrille erforderlich. Weiterhin sind Handschuhe und Schutzkleidung, z.B. ein vorne durchgehend geschlossener Schutzkittel oder eine flüssigkeitsdichte Schürze entsprechend der TRBA 250 zu tragen. Die Handschuhe sind zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppungen nach jedem Probanden zu wechseln. Weiterhin ist die übrige Schutzkleidung, insbesondere die Atemschutzmaske, bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung unverzüglich zu wechseln."

Hinweise:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert unter www.mags.nrw/coronavirus zum Coronavirus. Die Informationen aller Bundesländer zu den Themen Corona-​Pandemie, SARS-​CoV-2 und COVID-​19 werden vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik veröffentlicht.

Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie u.a. beim Robert Koch Institut, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.