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Ist es möglich, für einen Mitarbeiter in Chemotherapie-Behandlung ein Beschäftigungsverbot für die Dauer der Corona-Krise zu erteilen?
KomNet Dialog 43166
Stand: 16.03.2021
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Epidemie, Pandemie
Frage:
Ist es möglich, für einen Mitarbeiter in Chemotherapie-Behandlung ein Beschäftigungsverbot für die Dauer der Corona-Krise zu erteilen?
Antwort:
In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Fassung vom 22.02.2021) finden sich unter Punkt 5.2 Hinweise / Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und unter Punkt 5.4 zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten. Danach entscheidet der Arzt oder die Ärztin individuell, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Informationen in Bezug auf Krebs und Corona hat das Deutsche Krebsforschungszentrum unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/coronavirus-krebs-haeufige-fragen.php
Hier finden Sie auch weitergehende Informationen zu Ihrer Fragestellung.
Hinweise:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert unter www.mags.nrw/coronavirus zum Coronavirus. Die Informationen aller Bundesländer zu den Themen Corona-Pandemie, SARS-CoV-2 und COVID-19 werden vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik veröffentlicht.
Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie u.a. beim Robert Koch Institut, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.