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Wer übernimmt die Kosten für Landesbedienstete in Fördereinrichtungen (Behinderteneinrichtungen) für die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung?

KomNet Dialog 43

Stand: 15.09.2009

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfkosten

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Frage:

Wer übernimmt die Kosten für Lehrkräfte in Fördereinrichtungen (Behinderteneinrichtungen) für die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung (Landesbedienstete)?

Antwort:

Bei den Hepatitis-Impfungen handelt es sich einerseits um Indikatoren bei erhöhter Gefährdung von Personen und Angehörigen von Risikogruppen und andererseits um Reiseimpfungen.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner Arbeitsschutzaufgaben für die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren verantwortlich. Da es sich bei Hepatitis A und B um eine Gefährdung aufgrund der beruflichen Tätigkeit handelt - abgesehen von den Reiseimpfungen - ist die zuständige Berufsgenossenschaft der vorrangig verpflichtete Leistungsträger, der die Impfkosten übernimmt.

Des weiteren kann der öffentliche Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) die Impfkosten für bestimmte Risikogruppen übernehmen und die Impfungen als gruppenprophylaktische Maßnahme durchführen. Zu den Personen mit einem erhöhten Risiko, für die eine vorbeugende Hepatitis A Impfung empfohlen wird, gehört z.B. das Personal in Einrichtungen für geistig Behinderte. Eine Hepatitis B Impfung wird beispielsweise Personen mit einem Infektionsrisiko durch Blutkontakte empfohlen. In NRW werden die Kosten für diese Impfungen in Sonderschulen für geistig Behinderte und Kranke von den Bezirksregierungen übernommen.

Stand: September 2006