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Müssen Fahrer mit der Bedienung von Ladebordwänden schriftlich beauftragt werden, oder reichen hier die Erstunterweisung und die jährlichen Wiederholungsunterweisungen aus?
KomNet Dialog 42878
Stand: 16.10.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung
Dialog
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Müssen Fahrer mit der Bedienung von Ladebordwänden schriftlich beauftragt werden, oder reichen hier die Erstunterweisung und die jährlichen Wiederholungsunterweisungen aus?
Antwort:
In der BGHW Spezial "Be- und Entladen von Fahrzeugen – Sicherer Einsatz von Hubladebühnen" SP 14 ist hierzu folgendes nachzulesen:
"Bedienungsperson
Verantwortungsbewusstsein ist eine Voraussetzung für Bedienungspersonen. Eine Hubladebühne selbständig bedienen darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist; Jugendliche unter 18 Jahren dürfen dies nur unter Aufsicht. Darüber hinaus muss man in der Bedienung unterwiesen sein und die zu jeder Hubladebühne gehörende Betriebsanleitung kennen, da dort die technischen Besonderheiten der Hubladebühne aufgeführt sind. Hat der Mitarbeiter dem Unternehmer gegenüber seine Befähigung und sein Können nachgewiesen, muss der ihn mit der Bedienung beauftragen. Dabei genügt eine mündliche Beauftragung. Die schriftliche Form kann im Hinblick auf klare Verhältnisse aber nicht schaden."