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Welche Maximalabstände und Mindestabstände dürfen die Rollen auf einer angetriebenen Rollenbahn haben, um einer Quetschgefahr bzw. Einzuggefahr vorzubeugen?
KomNet Dialog 42847
Stand: 20.09.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Frage:
Welche Maximalabstände und Mindestabstände dürfen die Rollen auf einer angetriebenen Rollenbahn haben um einer Quetschgefahr bzw. Einzuggefahr vorzubeugen?
Antwort:
Hierzu ist in der DGUV Information 208-018 "Stetigförderer" unter dem Pkt. 3.5.2 "Schutzmaßnahmen an angetriebenen Rollenbahnen" folgendes nachzulesen:
"Um die Einzuggefahr zwischen angetriebenen Rollen zu vermeiden, müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden: mindestens 80 mm bei Einzuggefahr für Finger und Hände, mindestens 120 mm bei Einzuggefahr für Arme und Beine. Sind diese verfahrenstechnisch nicht möglich, sind die betreffenden Rollen als Springrollen auszubilden (siehe auch Abschnitt 3.1.7.3).
Die Abtriebe der Rollen sollten so angeordnet sein, dass sie entweder im Rahmenprofil des Förderers integriert oder durch aufgesteckte Kammleisten, Abdeckhauben oder Formstücke gesichert sind."