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Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge G15 (Chrom VI) wird das Biomonitoring im Regelfall mit Urin durchgeführt. Kann auch im Blut (Erythrozyt) eine Bestimmung durchgeführt werden? Welche EKA Korrelation (Beurteilung des Laborergebnisses) gilt dann?

KomNet Dialog 42530

Stand: 04.12.2018

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungsinhalte

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Frage:

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge G15 (Chrom VI) wird das Biomonitoring im Regelfall mit Urin durchgeführt. Kann auch im Blut (Erythrozyt) eine Bestimmung durchgeführt werden? Welche EKA Korrelation (Beurteilung des Laborergebnisses) gilt dann?

Antwort:

Laut den DGUV Information 240-150 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 15 "Chrom-VI-Verbindungen" kann Chrom auch in Erythrocyten bestimmt werden. Die hier abgebildete Tabelle zeigt auch die Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) aus der MAK- und BAT-Werte-Liste für Erythrocyten und Urin.

Die jeweils aktuelle Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste ist - laut den Autoren- dabei zu beachten.