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Gibt es Vorschriften, dass auch auf einem betriebseigenen Motorroller entsprechende Schutzkleidung getragen werden muss?
KomNet Dialog 42404
Stand: 14.08.2018
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ein Unternehmen möchte Motorroller für die Mitarbeiter beschaffen. Gibt es Vorschriften, dass auch auf einem Motorroller entsprechende Schutzkleidung getragen werden muss? Also nicht nur ein Helm, sondern auch geeignete Motorrad-Schutzkleidung?
Antwort:
Es gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebssicherheitsverordnung für die Tätigkeit - Motorroller fahren - eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind u.a. die Sturzgefahren, Witterungseinflüsse und mögliche Gefahren im Straßenverkehr zu beurteilen, siehe auch § 6 BetrSichV. Falls erforderlich sind Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen.
Die PSA-Benutzungsverordnung kann zur Orientierung dienen.
Die Berufsgenossenschaft BGN hat zusammen mit einem Pizzalieferdienst exemplarisch ein Sicherheitskonzept für Servicefahrer, die Motorroller nutzen, erstellt.
Siehe https://www.bgn.de/446/44215/1 und Seite 32 im Jahrbuch Prävention 2013/2014 der BGN .
Demnach hat der Arbeitgeber:
- das Ausliefern in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren
- Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen und durchzusetzen, dass sie konsequent getragen wird
- die Servicefahrer vor ihrem ersten Einsatz zu unterweisen (sicheres Verhalten im Straßenverkehr, Schutzkleidung tragen) – und dies mindestens einmal jährlich zu wiederholen