Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Vorgaben sind maßgeblich für die Lagerung von Gefahrstoffen in kleinen Mengen? Gibt es noch eine Kleinmengenregelung nach TRGS 510?

KomNet Dialog 42208

Stand: 19.02.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

Favorit

Frage:

Welche Vorgaben sind maßgeblich für die Lagerung von Gefahrstoffen in kleinen Mengen? Gibt es noch eine Kleinmengenregelung nach TRGS 510?

Antwort:

Für das Lagern von kleinen Mengen von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 510 maßgebend. Zu der Kleinmengenregelung ist insbesondere folgende Fußnote aus der TRGS 510 hilfreich:


"TRGS 510 wurde umfassend überarbeitet, die wesentlichen Änderungen sind:

Die bisherigen Kleinmengenregelungen wurden von Anlage 9 in Nummer 4 überführt.

In Nummer 4.1 finden sich jetzt die allgemeinen Grundsätze sowie in Nummer 4.2 die allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen. Werden die in Nummer 4.3.1 Absatz 1 aufgeführten Mengen überschritten, müssen die Gefahrstoffe in einem eigenen Lager gelagert werden. Die Vorschriften wurden den Bedürfnissen der Praxis angepasst, deutlich präzisiert und konkretisiert; eine relevante Änderung des Sicherheitsniveaus ist damit nicht verbunden.

... "