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Gibt es Richtlinien/Empfehlungen für den Einsatz von HIV-positiven Personen in der Alten- und Krankenpflege?
KomNet Dialog 4179
Stand: 23.08.2008
Kategorie: Gesundheitsschutz > Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit > Allgemeine Fragen / Verfahrensfragen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Gibt es Richtlinien/Empfehlungen für den Einsatz von HIV-positiven Personen in der Alten- und Krankenpflege? Wie ist in der Einstellungsuntersuchung vorzugehen?
Antwort:
Für den Umgang mit HIV-positiven Personen ist der Ratgeber des Robert-Koch-Institutes: HIV/AIDS, RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblatt für Ärzte relevant. Die Publikation erfolgt im Epidemiologischen Bulletin und im Internet unter http://www.rki.de bzw. http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_HIV_AIDS.html .
Des Weiteren werden mit der TRBA 250 bzw. der GUV-Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ – GUV-R 250 Erläuterungen zum Umgang mit HIV-positiven Personen gegeben.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind entsprechend den Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" durchzuführen.
Welche Maßnahmen bei HIV-positivem Pflegepersonal zu ergreifen sind, sollte mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.