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KomNet-Wissensdatenbank

Wer darf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung durchführen?

KomNet Dialog 4152

Stand: 25.10.2006

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Erforderliche Fachkunde, Anerkennungen

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Frage:

Wen darf ich als Arbeitgeber mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung beauftragen?

Antwort:

Der Arzt, der mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung beauftragt wird, muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen können (§ 15 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV):

- "Facharzt für Arbeitsmedizin" oder
- Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". 

Die Qualifikation wird durch ein Zeugnis der zuständigen Ärztekammer ausgewiesen.