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Wer darf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung durchführen?
KomNet Dialog 4152
Stand: 25.10.2006
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Erforderliche Fachkunde, Anerkennungen
Frage:
Wen darf ich als Arbeitgeber mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung beauftragen?
Antwort:
Der Arzt, der mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung beauftragt wird, muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen können (§ 15 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV):
- "Facharzt für Arbeitsmedizin" oder
- Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin".
Die Qualifikation wird durch ein Zeugnis der zuständigen Ärztekammer ausgewiesen.