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Ist die EU-Richtlinie Lärm in Deutschland umgesetzt? Bis wann ist sie im Betrieb umzusetzen? Wo kann man die neuen Grenzwerte einsehen?
KomNet Dialog 4123
Stand: 04.08.2008
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Sonstige Fragen zu Lärm
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ist die Umsetzung der EU-Richtlinie `Lärm` aus dem Jahr 2003 für die BRD erfolgt? Wo können die neuen Grenzwerte eingesehen werden, bis wann hat eine Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu erfolgen?
Antwort:
Für die fristgerechte Umsetzung der Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG in nationales Recht ist die Bundesregierung zuständig und verantwortlich. Vorgesehen ist, die Lärmschutz-Richtlinie im Rahmen einer Physikalienverordnung in nationales Recht umzusetzen. Der für die Umsetzung vorgegebene Termin, der 15.02.2006, konnte aber nicht eingehalten werden.
Bis zur Umsetzung der Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG in nationales Recht können Betriebe des gewerblichen Bereichs die Richtlinie anwenden, sie müssen dieses aber nicht. Für Arbeitgeber des öffentlichen Bereiches ist die Richtlinie ab dem 15.02.2006 bindend anzuwenden.
Weitere Informationen zum Thema werden von den Berufsgenossenschaften unter folgenden Links angeboten: http://www.bgbau.de/praev/fachinformationen/laerm/laerbelas und http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/pruefen-zertifizieren/pruef-und-zertifizierungsstelle-elektrotechnik/fachinformationen/eu-richtlinien
Ausführliche Erläuterung hierzu gibt es unter: http://osha.europa.eu/de/topics/noise/problems_noise_cause_html .