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Wie sind Fahrzeuge, die in explosionsgefährdete Bereiche eingebracht werden, als Zündquelle zu betrachten

KomNet Dialog 4052

Stand: 04.08.2010

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Wie sind Fahrzeuge, die in explosionsgefährdete Bereiche eingebracht werden, als Zündquelle zu betrachten. Z.B. ein Fahrzeug, das in eine Lackierkabine eingebracht wird. Muss vorher zwangsweise die Batterie abgeklemmt werden. Was ist mit heißen Oberflächen? (z.B. Auspuff) Was ist mit elektrostatischer Aufladung? Es ist ja bekannt, dass sich Fahrzeuge elektrisch aufladen, weshalb einige Fahrzeughalter Ableitvorrichtungen unter ihrem Fahrzeug anbringen.

Antwort:

Grundsätzlich stellen Fahrzeuge eine potenzielle Zündquelle dar (heiße Oberflächen, elektrische Funken, elektrostatische Entladung).
Gemäß der Rangfolge der Schutzmaßnahmen muss zuerst geprüft werden, wie die explosionsfähige Atmosphäre vermieden werden kann. In ihrem Fall die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre der Lackierkabine. Dies wird üblicherweise durch eine Lüftungsanlage sichergestellt. Anforderungen ergeben sich u.a. aus der BGR 157 "Fahrzeug-Instandhaltung" Ziffern 5.20.1 und 5.23.

Bei besonders unsicheren Verhältnissen muss evtl. eine Freigabemessung erfolgen, bevor ein Fahrzeug in die Kabine einfahren kann. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Lackierarbeiten, bei denen explosionsfähige Gemische entstehen können, erst durchgeführt werden, wenn der Motor abgestellt, heiße Oberflächen abgekühlt, der Akku abgeklemmt ist und ggf. das Fahrzeug zur Ableitung von aufgenommener statischer Ladung zusätzlich geerdet wird. Auf Kapitel 12 der BGI 557 "Lackierer" und die Ziffern 3.3.5 und 3.6.3.4 der BGR 132 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" wird besonders hingewiesen.